Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Was ist eine Verbrauchsstiftung und wie funktioniert sie?

Eine Verbrauchsstiftung ist im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen wie einer Treuhandstiftung oder einem Stiftungsfonds für mindestens zehn Jahre zeitlich begrenzt und wird durch einen endlichen Zweck bestimmt. Durch den eingegrenzten Zeitraum versteht sich die Verbrauchsstiftung als Bindeglied zwischen einer klassischen Stiftung und einer Spende, die immer nur einem Zweck dient, schnell benötigt und dann eingesetzt wird.

Die Gründe, sich für eine Verbrauchsstiftung zu entscheiden, sind vielfältig. Ein Motiv kann zum Beispiel sein, dass eine Region nach einer Naturkatastrophe für mindestens zehn Jahre unterstützt wird, damit der Wiederaufbau gewährleistet werden kann. Vielleicht haben die Stifter auch ein bestimmtes Vorhaben im Sinn, das sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verwirklichen möchten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass zwar der Wunsch nach einem gemeinnützigen Engagement vorhanden ist, das Stiftungskapital für eine andere Stiftungsform jedoch nicht ausreicht.

Denn im Unterschied zu anderen Stiftungsformen verfügt die Verbrauchsstiftung über keinen Vermögensstock. Das Stiftungsvermögen und die entstehenden Erträge aus den Zinsen stehen für die Zweckverwirklichung zur Verfügung. Es kann also durchaus sein, dass für den Zweck mehr Geld innerhalb dieses begrenzten Zeitraumes bereitsteht. Eine Verbrauchsstiftung ist daher weniger abhängig von der Lage der Finanzmärkte und deren Zinsgestaltung, da die anderen Stiftungsformen wie eine Treuhandstiftung nur die Erträge aus den Zinsen für den Zweck gebrauchen dürfen.

In unserer schnelllebigen Welt ist es hilfreich, wenn flexibel gehandelt werden kann. So ist es möglich, eine Verbrauchsstiftung zum Beispiel in eine Treuhandstiftung oder in einen Stiftungsfonds umzuwandeln. In diesem Fall sind die Stiftungsgründer und Stiftungsgründerinnen zu dem Entschluss gekommen, dass dieser Wechsel der bessere Weg ist, dem gemeinnützigen Zweck zu dienen. Unabhängig davon, wie dieser Weg aussehen mag – wir stehen Ihnen auf dieser Reise begleitend und beratend zur Seite.


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So gründen Sie eine Verbrauchsstiftung

Sie möchten eine Verbrauchsstiftung gründen und weitere Informationen erhalten? Kontaktieren Sie die Kindernothilfe-Stiftung unter den angegebenen Kontaktadressen, damit wir alle Ihre Fragen beantworten können. Unser Gespräch wird klären, für welchen Zweck Ihr Engagement am besten geeignet ist. Ebenso kümmern wir uns um alle Formalitäten und Verwaltungsaufgaben. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines eigenen Kontos und das Informieren des Finanzamtes. Anschließend schicken wir Ihnen den Vertrag zur Gründung Ihrer Verbrauchsstiftung zum Unterzeichnen per Post oder per E-Mail zu.

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Das Erbe Ihrer Verbrauchsstiftung

Möchten Sie sich auch nach Ihrem Tod für das gemeinnützige Wohl einsetzen, sind wir von der Kindernothilfe-Stiftung für Sie da. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie über eine Testamentsspende sprechen wollen. Ein letzter Wille kann auch die Gründung einer Verbrauchsstiftung sein. Ebenso ist es möglich, Ihre bereits laufende Verbrauchsstiftung in eine Treuhandstiftung oder in einen Stiftungsfonds umzuwandeln. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre laufende Verbrauchsstiftung auch nach Ihrem Tod erfüllt wird, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Vielleicht helfen Ihnen auch bereits unsere FAQ rund um die Testamentsspende weiter, in denen wir die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt haben.

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Steuerlichen Vorteile bei einer Verbrauchsstiftung 

Das stifterische Engagement einer Verbrauchsstiftung wird durch steuerliche Begünstigungen anerkannt. Jedoch existieren kleinere Unterschiede gegenüber einer klassischen Stiftungsform. So können bei einer Verbrauchsstiftung nur die allgemeinen spendenrechtlichen Abzugsbeträge geltend gemacht werden. Nach dieser Regelung können Privatpersonen jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geltend machen. Als Unternehmer, Verein oder Verband können jährlich vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend gemacht werden.

Zudem ist eine Verbrauchsstiftung von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass Sie von der Erbschaftssteuer befreit sind, wenn Sie vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der eigenen Verbrauchsstiftung zukommen lassen. Die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet. Eine Verbrauchsstiftung ist außerdem unabhängiger von niedrigen Zinsen. Selbst wenn die Erträge niedrig ausfallen, kann die Stiftung durch die Verwendung des Kapitals aus dem Vermögensstock effektiv arbeiten.

Eine Übersicht über sämtliche steuerlichen und weiteren Vorteile der jeweiligen Stiftungsformen erhalten Sie auf unserer Unterseite Vorteile des Stiftens.


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Eine bewusste Entscheidung für die Verbrauchsstiftung

Dank der Flexibilität der Verbrauchsstiftung kann sie bereits im Mindestzeitraum von zehn Jahren viel bewirken – vielleicht mehr als eine andere Stiftungsform in diesem Zeitraum. Das hängt mit dem gesamten Aufbrauchen des Stiftungsvermögens zusammen. Anhand des Ehepaares Wallermann möchten wir Ihnen ein konkretes Beispiel für eine bewusste Entscheidung für eine Verbrauchsstiftung vorstellen.

 

100.000 Euro für die Entwicklungshilfe in Ruanda

Das Ehepaar Wallermann hat den Entschluss gefasst, eine sehr großzügige Summe von 100.000 Euro für die Arbeit der Kindernothilfe in Ruanda zu investieren. Die Eheleute sind der Überzeugung, dass die Hilfe nicht innerhalb eines Jahres ausgegeben werden, sondern über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Hilfsprojekten zur Stärkung von Kindern und Familien in Ruanda eingesetzt werden sollte, um eine kontinuierliche Versorgung zu ermöglichen. Sie haben für sich eine Rechnung erstellt und realisierten, dass die Erträge aus den Zinsen des Stiftungskapitals besonders in Niedrigzinszeiten zu gering erscheinen, um wirklich eine Stütze zu sein. Nach Gesprächen mit der Kindernothilfe-Stiftung wählten sie die Verbrauchsstiftung. Ihr Ziel ist es, innerhalb von zehn Jahren jährlich 10.000 Euro plus Zinserträge in die gewählten Projekte einfließen zu lassen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Verbrauchsstiftung 

Was ist eine Verbrauchsstiftung?

Bei einer Verbrauchsstiftung wird im Gegensatz zu einer Treuhandstiftung oder einem Stiftungsfonds das Stiftungsvermögen aufgebraucht. Sie ist mindestens zehn Jahre angelegt und darf das Vermögen und die Erträge aus den Zinsen direkt verwenden und vollständig aufbrauchen, um damit ihre Zwecke zu verwirklichen. Eine Verbrauchsstiftung ist daher auch als Bindeglied zwischen einer klassischen Stiftungsform und einer Spende zu verstehen.

Wer kann eine Verbrauchsstiftung gründen?

Privatpersonen, juristische Personen wie Unternehmen, Verbände oder ein Verein können eine Verbrauchsstiftung gründen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Verbrauchsstiftung?

  • Bei einer Verbrauchsstiftung können nur die allgemeinen spendenrechtlichen Abzugsbeträge geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Privatpersonen jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd geltend machen können.
  • Für Unternehmer ist es möglich, jährlich vier Promille der Summe des Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften.
  • Das eigene Erbe kann der Verbrauchsstiftung gestiftet werden. Zudem können Sie geerbtes Vermögen der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lassen. Geschieht dies innerhalb von 24 Monaten, werden Sie von der Erbschaftssteuer befreit. Eventuell bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet.
  • Eine Verbrauchsstiftung ist unabhängiger von Niedrigzinszeiten. Selbst wenn durch niedrige Zinsen die Erträge geringer ausfallen, kann die Verbrauchsstiftung durch das zu verwendende Kapital aus dem Vermögensstock weiter effektiv arbeiten.

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