Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Nachhaltige Geldanlagen – Kinderrechte im Fokus mit dem KinderZukunftsFonds

Als Kinderrechtsorganisation ist das Thema Nachhaltigkeit für die Kindernothilfe von grundsätzlicher Bedeutung. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir zusammen mit der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) und Union Investment als Mitinitiatorin ein Teil des ersten deutschen Publikumsfonds sind. Der KinderZukunftsFonds etabliert sich als nachhaltige Geldanlage und ist auf das Wohl von Kindern ausgerichtet. Das Fondssparen mit Kinderrechtsbezug ist auch mit kleinen Beträgen möglich, da Fondssparpläne bereits ab 25 Euro monatlich angeboten werden.

Der Fokus des Aktionsfonds liegt auf Nachhaltigkeitskriterien, entwicklungspolitischen Kriterien sowie Kriterien mit Menschen- und Kinderrechtsbezug.

Mit Hilfe unseres Kriterienkataloges haben wir einen Leitplan festgelegt, der über die Aufnahme eines Unternehmens in den Aktionsfonds entscheidet. Als Basis dient die von den Vereinten Nationen verabschiedete „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen. Jedoch gehen wir bezüglich der Kinderrechte bei der Definition des KinderZukunftsFonds noch einen Schritt weiter.

So ist ein wesentliches Kriterium bei der Aufnahme eines Unternehmens, dass die Achtung der Kinderrechte anerkannt wird. Dabei wird der Schwerpunkt auf Investitionen gelegt, die ihren Gestaltungsfreiraum im Positiven nutzen, wodurch Bedingungen für eine bessere Zukunft von Kindern geschaffen werden. Der Kriterienkatalog wird laufend durch die Mitglieder des Kriterienausschusses angepasst und weiterentwickelt.

Für die Verwirklichung arbeiten wir Hand in Hand mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Kirche, Klimaforschung und nachhaltigem Finanzwesen zusammen, um den Fokus der nachhaltigen Geldanlage Stück für Stück weiter auf soziale Aspekte zu erweitern. Die Mitglieder des Kriterienausschusses sind durch jahrelange Erfahrung geschult in der Kinderrechtsarbeit und Entwicklungszusammenarbeit, der Transformationsforschung und entsprechenden Politikprozessen, den Kapitalmärkten und der nachhaltigen Geldanlage.

Wichtig ist uns auch die Meinung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Deshalb haben wir einen Jugendbeirat gegründet. Durch Gespräche und Verhandlungen mit der KD-Bank und der Kindernothilfe bringt sich der Jugendbeirat aktiv ein und ist auch an der Entwicklung des Kriterienkataloges beteiligt.

Außerdem steht uns bei der Aktualisierung des Kriterienkataloges ein Ausschuss unter dem Vorsitz der Vorstandsvorsitzenden von Germanwatch e.V. und Klimafinanzexpertin Silvie Kreibiehl beratend zur Seite. Ebenso liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit auf der Berichterstattung zu den Herausforderungen und den Grenzen der Analyse.

Dadurch erlangen zum einen potenzielle Investoren ein vollständiges Bild und zum anderen soll ein Beitrag zur Fachdebatte um angemessene Berichterstattungsstandards und Nachhaltigkeitsinitiativen geleistet werden. In den Gesprächen ist es unser Anliegen, dass indirekte Effekte, insbesondere die Bewusstseinsbildung für kinderbezogene Investitionskriterien bei Investorinnen und Investoren sowie Vermögensverwaltungen, diskutiert und kommuniziert werden.

Im Folgenden präsentieren wir Ihnen die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Nachhaltigkeitsziele, an denen sich bereits viele Investoren und Anbieter orientieren. Darüber hinaus gehen wir tiefgehender auf die Anlage- und Ausschlusskriterien ein und stellen zudem den Jugendbeirat näher vor.

 

Die UN-Nachhaltigkeitsziele zur Stärkung der Kinderrechte

Am 25. September 2015 wurde von 193 Staaten auf dem Gipfel der Vereinten Nationen in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Die Nationen einigten sich auf 17 Entwicklungsziele (SDGs = Sustainable Development Goals) mit insgesamt 169 Unterzielen. Sie alle verknüpfen die sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen von Nachhaltigkeit miteinander.

Ebenso stehen sie für 17 strategische Handlungsfelder mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der Menschen innerhalb der ökologischen Grenzen nachhaltig zu verbessern. Daher befassen sie sich mit Themenfeldern wie Armutsbekämpfung, Bildung, Klimaschutz, menschenunwürdiger Arbeit, Wirtschaft sowie Rechtsstaatlichkeit und Ungleichheit zwischen Staaten. Die SDGs gelten durch ihren universellen Charakter als politischer Referenzrahmen für alle Staaten gleichermaßen.

Zum Überblick haben wir für Sie die 17 Nachhaltigkeitsziele der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ aufgeführt:

1. Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

2. Kein Hunger: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

3. Gesundheit und Wohlergehen: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

4. Hochwertige Bildung: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

5. Geschlechter-Gleichheit: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

6. Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

7. Bezahlbare und saubere Energie: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

9. Industrie, Innovation und Infrastruktur: Widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

10. Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

11. Nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

13. Maßnahmen zum Klimaschutz: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

14. Leben unter Wasser: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

15. Leben an Land: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

 

Wie sich die SDGs positiv auf Kinderrechte auswirken können

Die SDGs sind darauf ausgerichtet, die Menschenrechte für alle zu verwirklichen. Sie bekräftigen die Bedeutung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der anderen internationalen Instrumente auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Völkerrechts. Besonders benachteiligte Gruppen – wie es Kinder häufig der Fall sind – werden dank der SDGs in den Fokus gerückt. Die Agenda 2030 weist zwar kein gesondert formuliertes Ziel zu Kinderrechten auf, dennoch beinhalten sie eine Vielzahl von direkten und indirekten Bezügen zu Kindern und ihren Rechten. Daher sind alle 17 SDGs für Kinder relevant und können dazu beitragen, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu verbessern.

Die Hälfte der 17 Nachhaltigkeitsziele nehmen Kinder in ihren Unterzielen direkt in den Blick. Dazu gehören die ersten vier – Armutsbekämpfung, Ernährung, Gesundheit und Bildung – sowie Ziel 8 – menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum inklusive dem Unterziel Kinderarbeit und Kindersoldatinnen und -soldaten. In Ziel 16 – friedliche und inklusive Gesellschaften – wird Kinderschutz als weltweites Ziel verankert. Dazu wurden auch zur Geburtenregistrierung, Genitalverstümmelung, Jugendarbeitslosigkeit und Kinderheirat eigene Unterziele festgelegt. Die Indikatoren der Ziele helfen dabei, Fortschritte insbesondere für Kinderrechte transparent zu machen. So tragen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bei entsprechender Umsetzung maßgeblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen weltweit bei.


Anlagekriterien für den KinderZukunftsFonds

Alle Investitions- und Anlageentscheidungen unterliegen den von der Kindernothilfe erstellten Kriterien. Immer im Blickfeld ist, dass die Achtung der Kinderrechte und eine lebenswerte Zukunft für Kinder bei den Investitionsentscheidungen des KinderZukunftsFonds eine übergeordnete Rolle spielen. Es geht darum, bewusst in Unternehmen zu investieren, die vorausblickend sowie bedacht agieren und dadurch einen positiven Beitrag leisten. Sei es bei der Gestaltung ihrer Produkte und Dienstleistungen, im Agieren mit Mitarbeitenden, Zulieferbetrieben, Kunden und Kundinnen sowie als Teil der Gesellschaft. Bei der Wahl gilt es, stets darauf zu achten, dass keine Investitionen in Unternehmen getätigt werden, die Kinderrechtsverletzungen tolerieren. Diese sind manchmal auf den ersten Blick nicht erkennbar, da sie durch weit verzweigte und tiefe Wertschöpfungsstufen, oft im informellen Sektor, geschehen. Daher erfordert die Zuordnung eines Unternehmens genaue Kenntnisse über die Wertschöpfungsketten und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten.

Für eine lebenswerte Zukunft für Kinder bedenken wir direkte und indirekte Faktoren. Manche mögen zuerst keinen direkten Kinderbezug haben. Sie wirken sich aber indirekt aus und werden daher in unseren Kriterienkatalog aufgenommen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind ein angemessenes Lohnniveau und Beschäftigung für Eltern. Durch die Erhöhung des Lebensstandards profitieren letzten Endes auch die Kinder.

Deshalb umfassen die Kriterien des nachhaltigen Investmentfonds zu einem bedeutenden Teil auch manuell erhobene Informationen aus Unternehmensabschlüssen und -berichten sowie aus Datenbanken, die von renommierten Rating-Dienstleistern nicht standardisiert abgedeckt werden. Durch diesen Schritt wollen wir für noch mehr Transparenz sorgen. Unser Ziel ist es in der Zukunft, dass diese manuell erhobenen Indikatoren bei der Berichterstattung und Nachhaltigkeitsanalyse über die nachhaltige Geldanlage hinaus als neue Standards etabliert werden.

Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit – zum Beispiel durch regulatorische Vorgaben – hilft dem Kriterienausschuss in seinen regelmäßigen Zusammenkünften, sowohl bereits bestehende Kriterien auf den Prüfstand zu stellen als auch anzupassen und zu erweitern.


Ausschlusskriterien für Länder und Unternehmen

Bei einer möglichen Unterstützung eines Landes durch den KinderZukunftsFonds ziehen wir neben dem Nachhaltigkeits-Kontext noch viele weitere Kriterien in Betracht. Wir schauen uns an, wie sehr ein Staat Klima- und Biodiversitätsziele verfolgt und wie groß die Ambitionen in der nachhaltigen Entwicklung sind. Bezogen auf die Kinderrechte gehören beispielsweise das Anerkennen der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere zur Kinderarbeit, der End of Childhood Index und die „List of Shame“ mit Hinblick auf Kinder und bewaffnete Konflikte dazu.

Bei der Evaluierung von Unternehmen betrachten wir viele verschiedene Aspekte. Liegen zum Beispiel die Jahresumsätze in der Kohleförderung, Pornografie oder grünen Gentechnik über fünf Prozent, sind das Kriterien für einen Ausschluss des betreffenden Unternehmens. Bei Rüstungsgütern liegt die festgelegte Toleranzgrenze sogar nur bei einem Prozent. Allgemein muss jedes Unternehmen beim generellen Nachhaltigkeit-Scoring zu den besten 50 Prozent seines Sektors gehören. In diese Bewertung fließen soziale, ökologische und ethische Komponenten, die essenziell für eine bessere Zukunft von Kindern sind.

Jedes Unternehmen, das zum KinderZukunftsFonds zählt, bekennt sich in unseren Kinderrechte-Basis-Checks unter anderem zu der Verantwortung für das Erbringen eines positiven Beitrags zur Achtung der Kinderrechte sowie zur Förderung einer lebenswerten Zukunft. Die Anerkennung muss im Unternehmenskodex oder im unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsbericht festgeschrieben sein. Unternehmen, denen es gelingt, einen großen Beitrag bei der Achtung von Kinderrechten und der Förderung einer lebenswerten Zukunft von Kindern zu leisten, werden als Vorreiter gehandelt und dienen auch als Vorbild für andere Unternehmen. Durch ihre Anwendung der von UNICEF, UN Global Impact und Save the Children entwickelten „Children’s Rights and Business Principles“ werden sie als besonders umsichtig und nachhaltig agierende Unternehmen in einigen oder allen Kategorien angesehen.

Der Kriterienausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, das Augenmerk insbesondere auf kleine und mittelgroße Unternehmen mit Vorreiter-Charakter weltweit zu legen. Bei Investitionen in Anleihen wird darüber hinaus darauf geachtet, dass Impact Bonds wie Green und Social Bonds präferiert werden.

Im Kriterienkatalog des KinderZukunftsFonds können Sie sich über alle Kriterien für Staaten und Unternehmen im Detail informieren.


Jugendbeteiligung durch den Jugendbeirat

Auch wenn Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Beteiligungen bei allen Angelegenheiten haben, entscheiden selbst hierzulande in der Regel Erwachsene über das Wohl unserer Kinder. Beim KinderZukunftsFonds ist das durch die Gründung des Jugendbeirates jedoch anders.

Der Jugendbeirat besteht aus engagierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 22 Jahren aus ganz Deutschland. Sie haben genaue Vorstellungen davon, welche Wirkung finanzielle Mittel haben sollen. Auf ihre Perspektive legen wir viel Wert und sie leisten einen wertvollen Beitrag bei der Gestaltung des nachhaltigen Investmentfonds. Sie lernen, wie sie sich aktiv beteiligen können und dass die eingebrachten Ideen und Vorschläge ernst genommen werden.

Der Jugendbeirat setzt sich aus Jugendlichen der Kindernothilfe sowie Auszubildenden der KD-Bank zusammen. Unser Anliegen ist es, die Jugendlichen in den Bereichen Kinderrechte, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und nachhaltige Geldanlagen fortzubilden, sodass sie zu Expertinnen und Experten für die Themen werden.

Um über nachhaltige und zukunftsorientierte Investments zu sprechen, trifft sich der Jugendbeirat regelmäßig mit den Verantwortlichen sowie den Expertinnen und Experten der Kindernothilfe, der KD-Bank, Union Investment und dem Kriterienausschuss. Der Jugendbeirat bewertet eigenständig die Kriterien, die Auswahl der Investitionen sowie die Nachhaltigkeit von konkreten Geldanlagen. Anschließend gibt er seine Meinung zu diesen Themen ab. Der Kriterienausschuss diskutiert dann über die Empfehlungen des Jugendbeirates und sie werden in die Entscheidungen des Gremiums miteinbezogen.


Weitere Informationen zum KinderZukunftsFonds mit Zitaten von Initiatorinnen und Initiatoren sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Jugendbeirates erhalten Sie in unserer Broschüre zum KinderZukunftsFonds.

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Häufig gestellte Fragen zum KinderZukunftsFonds

Was ist der KinderZukunftsFonds?

Der KinderZukunftsFonds ist ein international anlegender Mischfonds mit Nachhaltigkeitskriterien, der in internationale Renten und Aktien investiert. Der nachhaltige Investmentfonds berücksichtigt bei der Auswahl entwicklungspolitische Kriterien sowie Kriterien mit Menschenrechtsbezug. Angesprochen werden Länder und Unternehmen, die ihren Gestaltungsspielraum im Positiven nutzen und Bedingungen dafür schaffen wollen, die Zukunft von Kindern zu verbessern. Ein Jugendbeirat, bestehend aus Mitgliedern aus dem Umfeld der Kindernothilfe und Auszubildenden der KD-Bank, begleitet die Entscheidungen des Kriterienausschusses.

Welche Rolle übernimmt die Kindernothilfe bei dieser Zusammenarbeit?

Die Kindernothilfe ist durch den eingesetzten Kriterienausschuss verantwortlich für den Kriterienkatalog, der die Investitionsmöglichkeiten der nachhaltigen Geldanlage festlegt. Leitwerte sind etwa die Förderung von Kindern und Jugendlichen, Bildung, Erziehung, der Umweltschutz und die Entwicklungszusammenarbeit. Orientiert wird sich dabei auch an den von UNICEF, Save the Children und Global Impact erstellten Grundsätzen zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten durch Unternehmen sowie der Förderung einer lebenswerten Zukunft für Kinder. Der Kriterienausschuss sorgt für die Anpassung und Erweiterung des Kriterienkataloges und befindet sich auch im Austausch mit potenziellen Investoren.

Worin liegt der Schwerpunkt des KinderZukunftsFonds?

In der Regel machen internationale Aktien zwischen 55 und 80 Prozent des Anlageportfolios aus und bilden den Schwerpunkt der nachhaltigen Geldanlage mit Kinderrechtsbezug.
Der Anleiheanteil bewegt sich zwischen 20 und 45 Prozent. Rohstoffe und Direktbeteiligungen sind ausgeschlossen, das Fondsmanagement kann allerdings Derivate wie etwa Optionsscheine und bis zu zehn Prozent Anteile dritter Fonds einsetzen. Derivate dienen dazu, Preisschwankungen entgegenzuwirken, da zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Basiswert wie eine Aktie zu einem im Voraus vereinbarten Preis festgelegt werden kann.

Wer kann in den KinderZukunftsFonds investieren?

Der KinderZukunftsFonds ist ein nachhaltiger Investment- und Publikumsfonds und richtet sich an alle Anleger, die besonders den Aspekt Kinderrechte in ihrem Nachhaltigkeitskonzept stärken möchten und eine mittel- bis langfristige Anlageperspektive im Sinn haben. Daher wird ein Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren empfohlen, um marktübliche Schwankungen auszugleichen. Das Fondssparen ist auch mit kleinen Budgets möglich, da es keine Mindestanlagesumme gibt. Ein Fondssparplan wird bereits ab 25 Euro monatlich angeboten. Die laufenden Kosten liegen bei 1,5 Prozent pro Jahr.

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