Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Der Kinderrechtsansatz der Kindernothilfe: Das Herzstück unserer Arbeit

Was brauchen Kinder, um sicher aufzuwachsen und in einer Umgebung leben zu können, in der sie sich gut entwickeln und ihre Potenziale entfalten? Vor allem Bildung, gewaltfreie Erziehung und vieles Weitere, das sie schützt, stärkt und beteiligt. All das ist nicht wünschenswert, sondern in der UN-Konvention für Kinderrechte festgeschrieben. Der Kinderrechtsansatz der Kindernothilfe setzt sich für die konsequente Umsetzung von Kinderrechten ein.
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Was sind Kinderrechte?

Die 1989 erstmals verbindlich in Kraft getretene UN-Konvention legt fest: Kinderrechte sind Menschenrechte. Weltweit haben sich fast alle Staaten darauf geeinigt. Bis zur konsequenten Verwirklichung und Wahrung der Kinderrechte ist es aber noch ein weiter Weg: Immer noch leben 385 Millionen Mädchen und Jungen in Armut. Mehr als 79 Millionen werden ausgebeutet, mehr als 200 000 in Kriegen und Konflikten eingesetzt.

Erfahren Sie mehr über Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention.

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Was ist der Kinderrechtsansatz?

Mit der Jahrtausendwende begann für uns als Kindernothilfe eine Zeit der programmatischen Neuorientierung. Seit 2005 ist der Kinderrechtsansatz das Herzstück unserer Arbeit.
Dieser Kinderrechtsansatz hat ein einfaches Prinzip: Kinder werden immer und überall als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen und als Rechtsträger anerkannt. Das bedeutet, dass ihre Rechte nicht bei der körperlichen Unversehrtheit oder dem Zugang zu Nahrung enden, sondern gerade erst beginnen. Damit Kinder sich aktiv an der Entwicklung ihrer Gesellschaft beteiligen können und ihre Fähigkeiten, ihre Kreativität und ihre Gestaltungskraft entfalten zu können. Um das zu ermöglichen, stehen Kinder und ihre Rechte in den Projekten der Kindernothilfe zu jedem Zeitpunkt im Mittelpunkt.

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Titelbild der PublikationKinderrechteansatz der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)

Der Kinderrechtsansatz der Kindernothilfe

Hier können Sie den Kinderrechtansatz der Kindernothilfe gratis downloaden oder bestellen.
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Wer ist für die Wahrung der Kinderrechte verantwortlich?

Dass Kinder Zugang zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung haben, dass sie nicht ausgebeutet oder missbraucht werden – für all das sind in erster Linie die Staaten zuständig. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention für Kinderrechte haben sie sich zu deren Verwirklichung verpflichtet. Das bedeutet aber auch mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention nicht, dass diese auch überall konsequent umgesetzt und beachtet werden. Tatsächlich fehlen Staaten nach wie vor das Interesse oder finanzielle Mittel, um Kinderrechte konsequent umzusetzen.

Aber auch Eltern, Verwandte und die gesamte Zivilgesellschaft tragen eine Mitverantwortung dafür, dass Kinderrechte wahrgenommen und geschützt werden. In unserer Projektarbeit spüren wir immer wieder, dass es häufig bereits am Bewusstsein für die Rechte der Kinder fehlt. Das führt unter anderem dazu, dass Mädchen und Jungen Not und Gewalt erfahren, ausgebeutet werden und dass sie keinen Zugang zu Bildung haben.

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Was können Kinderrechtsorganisationen für die Wahrung der Kinderrechte tun?

Als Kinderrechtsorganisation engagiert sich die Kindernothilfe für die Wahrung der Kinderrechte. Vor allem im Einwirken auf politische und gesellschaftliche Strukturen liegt ein wichtiger Hebel, um Kinderrechte langfristig und nachhaltig zu stärken. Gerade auf dieser Nachhaltigkeit liegt ein besonderer Fokus unserer Arbeit. Mit unseren lokalen Partnerorganisationen gehen wir nicht nur gegen akute Kinderrechtsverletzungen, wie etwa der Gewalt gegen Kinder vor. Stattdessen arbeiten wir dafür, dass sich Kinderrechte auch langfristig im Bewusstsein der Menschen festsetzen - und damit auch in politischen und gesellschaftlichen Strukturen.

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Wie wird der Kinderrechtsansatz konkret umgesetzt?

Eine nachhaltige Verwirklichung der Kinderrechte gelingt nur, wenn sie sich in allen Arbeitsbereichen der Kindernothilfe widerspiegelt. Egal ob Programmplanung, Verwaltung oder Öffentlichkeitsarbeit – die Bedürfnisse von Kindern, ihre Meinung und Mitwirkung stehen stets im Mittelpunkt.

Um die Wahrung der Kinderrechte systematisch voranzutreiben, arbeitet die Kindernothilfe in ihren Projekten nach einem festgelegten Ablauf. Dieser umfasst folgende Schritte:

  1. Analyse des Umfeldes
    Zu Beginn steht die Frage: Von welchen Kinderrechtsverletzungen sind junge Menschen vor Ort am meisten betroffen? Die Antwort sucht die Kindernothilfe auf drei Ebenen – der individuellen, der zivilgesellschaftlichen und der politischen Ebene. Dazu schauen wir genau hin und stellen fest, welche Kinderrechtsverletzungen einzelne Kinder aus welchen Gründen betreffen und welche Rolle dabei gesellschaftliche und/oder politische Strukturen einnehmen. Oft sind alle drei Ebenen unmittelbar miteinander verbunden
  2. Ableitung direkter Maßnahmen
    Besonders auf der individuellen Ebene versuchen wir, durch das Ergreifen erster Maßnahmen konkrete Kinderrechtsverletzungen zu überwinden. In unseren Projekten arbeiten wir zum Beispiel dafür, Kindern die Chance auf Bildung zu geben, sie vor Ausbeutung zu schützen und ihnen Zugang zu Nahrung und gesundheitlicher Versorgung zu geben.
  3. Unterstützung der Pflichtragenden
    Vielerorts fehlt das Bewusstsein für die Rechte von Kindern – und damit den Pflichtentragenden, die für die Verwirklichung und Wahrung dieser Rechte verantwortlich sind, die richtige Herangehensweise. Mit unseren lokalen Partnern leisten wir Aufklärungsarbeit in der Zivilgesellschaft. Unsere Partner wirken vor Ort auch mit Lobby- und Advocacy-Arbeit auf Politiker:innen und Behörden ein, z.B. indem sie einfordern, mehr Geld für beispielsweise den Bildungssektor bereitzustellen. Auch hier greift unser Bemühen um Nachhaltigkeit: Kinderrechte sollen sich in den Köpfen der Pflichtentragenden verankern.
  4. Stärkung der Rechteinhabenden
    Diese Aufklärungsarbeit soll und muss auch die Inhabenden von Kinderrechten erreichen. Die Kindernothilfe informiert Kinder über ihre Rechte und unterstützt sie dabei, diese in der Zivilgesellschaft und der Politik einzufordern. Zudem unterstützen wir die Menschen dabei, sich zu organisieren und zu vernetzen – damit ihre Stimmen noch kraftvoller und wirksamer werden.
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Wie wird der Kinderrechtsansatz verbessert?

Als Maßstab für die gelingende Umsetzung des Kinderrechtsansatzes hat die Kindernothilfe Qualitätsstandards entwickelt. Sie umfassen zehn zentrale Aspekte des Ansatzes. Die Merkmale und Alarmsignale dienen als Orientierungshilfe, um die Qualität der Umsetzung bewerten zu können.

Erfahren Sie mehr über die Qualitätsstandards für den Kinderrechtsansatz der Kindernothilfe.
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