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Kinderrechte im Grundgesetz: Dafür setzt sich die Kindernothilfe ein

Seit vielen Jahren wird auf politischer Ebene daran gearbeitet, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Ein wichtiger Schritt wurde 2020 gemacht, andere stehen hingegen noch aus. Ein Überblick:

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Welche Bedeutung haben die Kinderrechte im Grundgesetz?

Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte (zu treffen)“. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland seit 1992 in Kraft ist, sind die Kinderrechte noch nicht Teil des deutschen Grundgesetzes.

Als Mitglied der National Coalition Deutschland und damit Teil des “Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention” setzt sich auch die Kindernothilfe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Die Kernelemente:

  • Anerkennung des Kindes als Subjekt und Träger eigener Rechte
  • Recht des Kindes auf Entwicklung, Entfaltung und Bildung
  • Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen
  • Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Maßnahmen
  • Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen
  • Die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für Kinder zu gewährleisten

Erfahren Sie mehr über die Arbeit in der National Coalition Deutschland.

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Was ist der aktuelle Stand?

Anfang 2021 wurde ein großer Schritt zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz getan. Die Regierungsparteien einigten sich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Demnach soll Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes um folgende Passage ergänzt werden:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Die Kindernothilfe begrüßt diese Entscheidung, der entscheidende Schritt für die Stärkung der Kinderrechte ist aber noch nicht getan. „Der jetzige Gesetzesentwurf sieht eine ‚angemessene‘ Berücksichtigung des Kindeswohls vor. Als Kinderrechtsorganisation fordern wir, den Vorrang des Kindeswohls gesetzlich zu verankern und Kindern und ihren Bedürfnissen damit auch tatsächlich gerecht zu werden“, sagt Carsten Montag, Vorstandsmitglied der Kindernothilfe.

Die auf Bundesebene regierende Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte explizit in das Grundgesetz aufzunehmen. Im Sommer 2018 wurde hierfür eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Kinderrechte im Grundgesetz” eingesetzt, die einen entsprechenden Gesetzesentwurf diskutierte und damit auf den Weg brachte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte auf Grundlage der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet und Ende November 2019 zur Ressortabstimmung an die Bundesregierung übersandt.

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Wie geht es weiter?

 Ziel von Union und SPD ist es, den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl im September 2020 zu verabschieden und die Verfassung zu ändern. Hierzu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im deutschen Bundestag und dem Bundesrat erforderlich.

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